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Fahrrad-Leasing

 

Das Spar-Modell in aller Munde: Was ist Leasing eigentlich?

Leasing ist die Nutzungsüberlassung einer Sache –  in diesem Fall eines Fahrrads – gegen Zahlung einer monatlichen Leasingrate über eine vorher festgelegte Dauer. Wenn ein Unternehmen Fahrrad-Leasing anbietet und ein Arbeitnehmer sich für ein Leasing-Fahrrad entscheidet, übernimmt der Arbeitgeber den Leasingvertrag für das Fahrrad/E-Bike und überlässt es seinem Arbeitnehmer zur Nutzung. Die Rate zahlt in der Regel dann der Arbeitnehmer per Gehaltsumwandlung.

Mit unserem Leasingpartner laufen Leasingverträge über eine Dauer von 36 Monaten. Nach Ablauf dieser Leasingdauer kann der Arbeitnehmer das geleaste Fahrrad/Pedelec wahlweise an uns zurückgeben oder es gegen Zahlung eines vorher ermittelten Restwerts kaufen - unabhängig von der Laufleistung oder dem Zustand des Fahrrads.

Warum ist ein Fahrrad für Arbeitnehmer im Leasing günstiger als beim Kauf?

Beim Fahrrad-Leasing wird Ihnen als Arbeitnehmer die monatliche Leasingrate direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen (ggf. gibt Ihr Arbeitgeber einen Teil dazu). Das hat zwei Vorteile für Sie: Zum einen zahlen Sie keine Mehrwertsteuer auf die Leasingrate, da diese Ihrem Arbeitgeber vom Finanzamt zurückerstattet wird*. Zum anderen sinken durch das verminderte Bruttogehalt Ihre Lohnsteuer und Sozialabgaben. So können Sie Ihr Wunschfahrrad im Leasing unter Anwendung der 1%-Regelung etwa 20-30% günstiger erwerben als beim Barkauf.

Ihre individuelle Ersparnis können Sie schnell und einfach über den Vorteilsrechner unseres Leasingpartners ausrechnen.

Ihr Arbeitsweg ist zu lang, um ihn mit dem Fahrrad zurückzulegen? Sie können auch weiterhin mit dem Auto oder anderen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren und dennoch ein Fahrrad Ihrer Wahl (ab 699 €) leasen. Ob Sie das Fahrrad für den Weg zur Arbeit oder rein privat nutzen, bleibt Ihnen überlassen - im Ergebnis des Vorteilsrechners ändert sich nichts.

*Dies gilt nicht für Unternehmen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, wie etwa die gemeinnützige GmbH, Vereine etc.

Was hat der Arbeitgeber davon, seinen Mitarbeitern Fahrrad-Leasing anzubieten?

Sie als Arbeitgeber können Ihren Arbeitnehmern kostenneutral Fahrrad-Leasing anbieten, denn in der Regel zahlt der Arbeitnehmer die Leasingraten per Gehaltsumwandlung selbst (Sie können einen Zuschuss zur Leasingrate oder zur Versicherungsprämie zahlen, müssen das aber nicht). Der dadurch entstehende Arbeitsaufwand liegt bei ca. 10 Minuten pro geleastem Fahrrad über die gesamte Vertragsdauer von drei Jahren. Dem gegenüber stehen Einsparungen durch niedrigere Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und meist eine signifikant sinkende Anzahl von krankheitsbedingten Fehltagen.

Fahrrad-Leasing kann übrigens auch eine Ergänzung zum Dienstwagen und anderen Firmenprogrammen darstellen.

Können auch Selbstständige und Freiberufler ein Fahrrad leasen?

Ja. Wenn Selbstständige oder Arbeitgeber ein Fahrrad für sich selbst leasen, zahlen sie ebenfalls nur Netto-Leasingraten. Darüber hinaus führt die Leasingrate zu einer Verminderung des zu versteuernden Gewinns.

Hier finden Sie die Vorteile für das Fahrrad-Leasing auf einen Blick.

Mit unserer Leasinggesellschaft leasen Arbeitnehmer/Arbeitgeber Fahrräder ab 699 € Bruttolistenpreis, Selbstständige und Freiberufler ab 999 € Bruttolistenpreis.