Was ist das eigentlich?
Leasing ist die Miete eines (Leasing-)Gegenstandes zu einer vorher festgelegten (Leasing-)Dauer mit monatlichen (Leasing-)Raten. Der Leasingnehmer kann sich nach Ablauf der Leasingraten entscheiden, den Leasinggegenstand zu einem Restwert zu kaufen oder ihn wieder zurückzugeben. Wenn ein Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber ein Fahrrad least und dieses in seiner Arbeitszeit und Freizeit nutzt, ist der Arbeitnehmer erst dann Eigentümer des Fahrrads, wenn die Leasingraten abbezahlt sind und er das Fahrrad zum Restwert gekauft hat. Ein Fahrrad zu leasen ist im Vergleich zum Kauf günstiger. Warum das so ist, erfahren Sie im folgenden Text.
Steuervorteil beim Leasing: Die 1%-Regel für Dienstwagen und Dienstfahrräder
Die 1%-Regel galt lange Zeit nur für Dienstwagen, doch seit 2012 ist das so genannte Dienstwagenprivileg auch auf Dienstfahrräder anwendbar. Diese Regel tritt dann in Kraft, wenn ein Arbeitnehmer ein ausgesuchtes Fahrrad über seinen Arbeitgeber leasen lässt. Durch den Privatgebrauch des Fahrrads entsteht dem Arbeitnehmer – äquivalent zum Dienstwagen – ein geldwerter Vorteil. Daher erhöht sich die Berechnungsgrundlage zur Abgabe von Steuern und Sozialbeiträgen um ein Prozent vom Brutto-Listenpreis des gewählten Fahrrads für die Dauer des Leasings, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer sich für die Gehaltsumwandlung entscheidet, der Arbeitgeber die kompletten Leasingraten bezahlt oder eine Mischform gewählt wird.
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Für wen ist Fahrrad-Leasing geeignet? Für wen lohnt es sich?
Das Fahrrad-Leasing ist für Angestellte/Arbeitnehmer, Arbeitgeber und für steuerpflichtige Selbstständige und Freiberufler geeignet. Kurz: für alle, die auf ihr Gehalt, ihren Lohn oder ihren erwirtschafteten Gewinn Steuern zahlen. Grundsätzlich gilt: Je ungünstiger die Steuerklasse, desto höher ist das Einsparpotenzial.
Für Arbeitnehmer lohnt sich das Leasing besonders dann, wenn ihr Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt ist. Dann nämlich wird nur die Netto-Leasingrate vom Bruttogehalt abgezogen. Zusätzlich reduzieren sich Lohnsteuer- und Sozialbeiträge. Für den Arbeitgeber liegt der Vorteil in geringeren Lohnnebenkosten.
Wenn Selbstständige oder Arbeitgeber ein Fahrrad für sich selbst leasen, zahlen sie ebenfalls nur Netto-Leasingraten. Darüber hinaus führt die Leasingrate zu einer Verminderung des zu versteuernden Gewinns.
Diese und weitere Modelle können Sie bei uns leasen.